Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Haus- und Grundstücksservice Schmidt
Pierrre Schmidt
Gorch-Fock-Straße 14
23669 Timmendorfer Strand
schmidt@hausundgrundstuecksservice.de
0176 40473049
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Haus- und Grundstücksservice Schmidt – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.
- Die AGB gelten für sämtliche vom Auftragnehmer angebotenen und ausgeführten Leistungen, insbesondere Hausmeister- und Objektbetreuung, Garten- und Grundstückspflege, Winterdienst, Reinigungsarbeiten, Montagearbeiten, Trockenbau, Bodenverlegearbeiten, Pflaster- und Tiefbauarbeiten, Baggerarbeiten, Haushaltsauflösungen, Botenfahrten sowie sonstige vereinbarte Dienstleistungen.
- Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
- Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass hierfür nochmals ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden muss.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, [30 Tage] gültig.
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Unterschrift, digitale Bestätigung oder in Textform erfolgen.
- Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ergänzende schriftliche Vereinbarungen.
- Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich der Vereinbarung in Textform. Zusatzleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden, werden gesondert berechnet.
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
- Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei Arbeiten, deren genauer Umfang oder Aufwand bei Angebotsabgabe nicht abschließend beurteilt werden kann, können zusätzliche Leistungen erforderlich werden. Solche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Flächen und Räumlichkeiten zugänglich sind und notwendige Voraussetzungen geschaffen werden.
- Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, nicht vorhersehbare Umstände, Witterungsverhältnisse, Lieferengpässe oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände entstehen, verlängern angemessen die vereinbarte Ausführungsfrist.
§ 4 Preise und Vergütung
- Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
- Sofern Preise nach Zeitaufwand vereinbart wurden, wird nach den tatsächlich angefallenen Arbeitszeiten abgerechnet.
- Nicht im Angebot enthaltene Zusatz- und Sonderleistungen werden nach vorheriger Beauftragung gesondert berechnet.
- Material-, Entsorgungs-, Transport-, Maschinen- und sonstige Fremdkosten werden entsprechend dem Angebot oder, sofern dort nicht enthalten, nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich berechnet.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zusätzlich berechnet.
§ 5 Abschlagszahlungen und Rechnungen
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreicheren Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Stand der erbrachten Leistungen zu verlangen.
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzug und Zahlungsfristen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Waren oder Materialien geliefert werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Forderung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
§ 7 Abnahme
- Soweit die Leistung ihrer Art nach einer Abnahme bedarf, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen.
- Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme und zu den Folgen der Abnahme bleiben im Übrigen unberührt.
§ 8 Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst unverzüglich nach Feststellung in Textform mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer erhält grundsätzlich die Möglichkeit, berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
- Eine Haftung oder Gewährleistung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Veränderungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte oder durch sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände entstehen, besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nicht.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.
- Die gesetzlichen zwingenden Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über bekannte Besonderheiten, Gefahrenquellen, Leitungsverläufe, empfindliche Bauteile sowie sonstige Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können.
- Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, dem Auftragnehmer ihm bekannte unterirdische Leitungen, Kabel, Rohre, Bewässerungsanlagen oder sonstige Einrichtungen mitzuteilen, soweit diese nicht aus den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen eindeutig hervorgehen.
- Schäden, die aufgrund fehlender oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers entstehen, werden nach den gesetzlichen Vorschriften beurteilt.
§ 11 Arbeiten bei Witterung und höhere Gewalt
- Bei witterungsabhängigen Arbeiten kann sich der Ausführungszeitraum aufgrund ungeeigneter Witterungsverhältnisse verschieben.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Arbeiten unter Bedingungen auszuführen, durch die Mitarbeiter, Kunden, Dritte, Geräte, Materialien oder das Bauwerk gefährdet oder beschädigt werden könnten.
- Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, können zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen führen.
§ 12 Kündigung / Beendigung des Auftrags
- Die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
- Bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere bei regelmäßiger Gartenpflege, Objektbetreuung oder Winterdienst, gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Soweit dem Auftraggeber als Verbraucher bei dem jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber gesondert und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften belehrt.
- Die dem Angebot beigefügte Widerrufsbelehrung sowie gegebenenfalls die Erklärung über den gewünschten vorzeitigen Beginn der Arbeiten sind Bestandteil der Vertragsunterlagen.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, insbesondere bei Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere hinsichtlich des anwendbaren Gerichtsstands.
- Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026
